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Igelhilfe e.V. 030 / 411 01 17 0177-462 72 84 |
1. Der
gemeinnützige Verein Igelhilfe e.V. ist ein
Zusammenschluß von Personen, deren gemeinsames Interesse der
Schutz, der Erhalt und das Wohlergehen des naturgeschützen
Wildtieres Igel ist. Mitglieder können sowohl natürliche
als auch juristische Personen sein; die Mitgliedschaft ist
jederzeit mit Wirkung zum Jahresende
kündbar.
2. Die Igelhilfe setzt sich
für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung artgerechter Biotope
in Gärten, Parkanlagen, Kleingärten etc. ein, um den
Lebensraum des Igels zu bewahren.
3. Jedes Mitglied unterstützt die Tätigkeit
der Igelhilfe mit einem jährlichen Beitrag von EUR 30,-- (ermäßigt
EUR 25,--/Person). Dieser Beitrag sowie evtl. eingehende Geld- und Sachspenden
werden nur zum Wohl des Wildtieres Igel eingesetzt, z.B.
.1. zur medizinischen Betreuung der
aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes aufgenommenen Tiere
sowie zur Beschaffung der für ihre medizinische Behandlung
erforderlichen Mittel (vorzugsweise werden Naturheilmittel
eingesetzt). Während der Wintermonate erfolgt auch die
Aufnahme solcher Tiere, die aufgrund ihres Zustandes den Winter in
der freien Natur voraussichtlich nicht überleben
würden.
.2. zur Begleichung der Kosten einer
ggf. erforderlich werdenden tierärztlichen oder
naturheilpraktischen Behandlung
.3 zur artgerechten Unterbringung und
Fütterung aufgenommener Tiere
4. Die Verwendung jeglicher
eingegangener Beiträge/Spenden wird dokumentiert und in einem
Jahresbericht nachgewiesen, der den Mitgliedern ausgehändigt
wird. Unabhängig davon hat jedes Mitglied jederzeit das Recht
zur Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen.
5. Jedes Mitglied ist sich der
hohen Verantwortung, die die Pflege des Wildtieres Igel bedeutet,
voll bewußt. Die Betreuer verpflichten sich, jeden Igel
sofort wieder auszuwildern, wenn dessen Gesundheitszustand und die
Witterung es zulassen. Vorzugsweise wird jedes Tier an seiner
Fundstelle ausgewildert, sofern diese den Bedürfnissen des
Tieres entspricht.
6. Die Igelhilfe verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke; sie erstrebt keinen Gewinn. Etwaige
Gewinne dürfen nur für den Erhalt und das Wohl des Wildtieres Igel
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Bei einem evtl. Ausscheiden oder bei
Auflösung der Igelhilfe erhalten sie weder die eingezahlten Beträge
zurück noch haben sie einen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.
Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Vereins an eine
als gemeinnützig anerkannte Organisation für Zwecke des Tier- oder
Naturschutzes.