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Igelhilfe e.V.

030 / 411 01 17

0177-462 72 84

Kugel 1. Der gemeinnützige Verein Igelhilfe e.V. ist ein Zusammenschluß von Personen, deren gemeinsames Interesse der Schutz, der Erhalt und das Wohlergehen des naturgeschützen Wildtieres Igel ist. Mitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein; die Mitgliedschaft ist jederzeit mit Wirkung zum Jahresende kündbar.

Kugel 2. Die Igelhilfe setzt sich für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung artgerechter Biotope in Gärten, Parkanlagen, Kleingärten etc. ein, um den Lebensraum des Igels zu bewahren.

Kugel 3. Jedes Mitglied unterstützt die Tätigkeit der Igelhilfe mit einem jährlichen Beitrag von EUR 30,-- (ermäßigt EUR 25,--/Person). Dieser Beitrag sowie evtl. eingehende Geld- und Sachspenden werden nur zum Wohl des Wildtieres Igel eingesetzt, z.B.

Balken .1. zur medizinischen Betreuung der aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes aufgenommenen Tiere sowie zur Beschaffung der für ihre medizinische Behandlung erforderlichen Mittel (vorzugsweise werden Naturheilmittel eingesetzt). Während der Wintermonate erfolgt auch die Aufnahme solcher Tiere, die aufgrund ihres Zustandes den Winter in der freien Natur voraussichtlich nicht überleben würden.

Balken .2. zur Begleichung der Kosten einer ggf. erforderlich werdenden tierärztlichen oder naturheilpraktischen Behandlung

Balken .3 zur artgerechten Unterbringung und Fütterung aufgenommener Tiere

Kugel 4. Die Verwendung jeglicher eingegangener Beiträge/Spenden wird dokumentiert und in einem Jahresbericht nachgewiesen, der den Mitgliedern ausgehändigt wird. Unabhängig davon hat jedes Mitglied jederzeit das Recht zur Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen.

Kugel 5. Jedes Mitglied ist sich der hohen Verantwortung, die die Pflege des Wildtieres Igel bedeutet, voll bewußt. Die Betreuer verpflichten sich, jeden Igel sofort wieder auszuwildern, wenn dessen Gesundheitszustand und die Witterung es zulassen. Vorzugsweise wird jedes Tier an seiner Fundstelle ausgewildert, sofern diese den Bedürfnissen des Tieres entspricht.

Kugel 6. Die Igelhilfe verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke; sie erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Gewinne dürfen nur für den Erhalt und das Wohl des Wildtieres Igel verwendet werden. Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Bei einem evtl. Ausscheiden oder bei Auflösung der Igelhilfe erhalten sie weder die eingezahlten Beträge zurück noch haben sie einen Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Im Falle der Auflösung fällt das Vermögen des Vereins an eine als gemeinnützig anerkannte Organisation für Zwecke des Tier- oder Naturschutzes.

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