Schlußbemerkung
Der Igel steht unter strengem
Naturschutz. Das heißt, wer einen Igel quält, sein Nest zerstört,
ihn womöglich sogar tötet, oder ihn auch nur einfach mitnimmt in die
Wohnung ("Der ist ja sooo süß!"), macht sich strafbar und kann mit
einer hohen Geldbuße belegt werden! Nur im Zeitraum vom 1. Nov. bis 31.
März dürfen pflegebedürftige Igel herein genommen werden, in
der übrigen Zeit nur eindeutig verletzte oder kranke Tiere sowie untergewichtige Tiere und verwaiste Igelbabies.